Herumtollen nicht angeleinter Hunde auf dem Gemeinschaftsrasen
Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise das Landesrecht zu "Kampfhunden") dagegen stehen, dürfen Wohnungseigentümer mehrheitlich beschließen, Hunde unangeleint auf dem Gemeinschaftsrasen spielen zu lassen. Ein Eigentümer, welcher zum Beispiel Angst vor Hunden hat, ist kein ausreichender Grund, um diesen Beschluss aufzuheben. Dieser Eigentümer könnte den Garten zu anderen Zeiten nutzen.