Keine Bauteilöffnung im selbstständigen Beweisverfahren eines Dritten
Eine Bauteilöffnung der Wohnungseigentümern muss nicht geduldet werden, wenn sich der Bauträger und sein Architekt wegen Mängeln an der Wohnungseigentumsanlage streiten.
Eine Bauteilöffnung der Wohnungseigentümern muss nicht geduldet werden, wenn sich der Bauträger und sein Architekt wegen Mängeln an der Wohnungseigentumsanlage streiten.