Kündigung trotz unverschuldeter Geldnot des Wohnungsmieters
Auch ohne Verschulden des Mieters kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden, sobald sich dieser mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand befindet.
Auch ohne Verschulden des Mieters kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden, sobald sich dieser mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand befindet.