Lärm von Schulhof-Bolzplatz: geminderte Miete?

Geschrieben von Elke am 10.11.2015

Befindet sich in unmittelbarer Nähe der Mietsache beispielsweise ein Bolzplatz, so kann durch die dort spielenden Kinder ein erheblicher Geräuschpegel entstehen. Die Grenze des für den Mieter hinzunehmenden Lärms ist dort zu ziehen, wo auch der Vermieter den Geräuschpegel hinnehmen muss. Eine Mietminderung aufgrund der Geräuschimmissionen kommt bis zu dieser Grenze nicht in Frage.