Legionellengefahr: Trinkwasserverordnung und Wohnungseigentum
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gebäudeeigentümer gem. Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, die von ihnen betriebenen Anlagen auf Legionellenbefall zu untersuchen. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob diese Verantwortlichkeit für Wohnungseigentumsanlagen gilt.