Legionellengefahr: Trinkwasserverordnung und Wohnungseigentum

Geschrieben von Elke am 19.12.2013

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gebäudeeigentümer gem. Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, die von ihnen betriebenen Anlagen auf Legionellenbefall zu untersuchen. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob diese Verantwortlichkeit für Wohnungseigentumsanlagen gilt.