Leihe bei Raumüberlassung formfrei möglich
Auch für eine langfristige unentgeltliche Überlassung von Wohn- und Gewerberaum gilt die Möglichkeit des formlosen Abschlusses eines Leihvertrages.
Auch für eine langfristige unentgeltliche Überlassung von Wohn- und Gewerberaum gilt die Möglichkeit des formlosen Abschlusses eines Leihvertrages.