Mieterrechte nach selbst verursachtem Wohnungsbrand
Verursacht ein Mitbewohner des Mieters einen Wohnungsbrand, haftet die Gebäudeversicherung oder der Vermieter selbst für die Instandsetzung. Bei nicht Beseitigung des Mietmangels muss der Vermieter gegebenenfalls eine Mietminderung durch den Mieter hinnehmen.