Mieters Schutz gegen Balkonraucher oder: Der abgestimmte Terminplan

Geschrieben von Elke am 09.09.2015

Rauchen wird nur in der eigenen Wohnung zur freien Lebensgestaltung gezählt, ansonsten immer mehr als Belästigung empfunden. Der Raucher muss auf Mitbewohner, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, Rücksicht nehmen. Auch wenn der Raucher auf dem Balkon raucht und sich hierdurch andere Mieter gestört fühlen, muss Rücksicht genommen werden, zum Beispiel durch einen abgestimmten Zeitplan, wann geraucht werden darf.