Mieters Tod: Haftung des Vermieters bei Legionellen im Trinkwasser

Geschrieben von Elke am 14.09.2015

Lassen sich Gesundheitsschäden eines Mieters auf die fehlende Sorgfalt des Vermieters zurückführen, zum Beispiel durch fehlende Überprüfung des Trinkwasserversorgungssystems und hierdurch entstandene Legionellen im Trinkwasser, so kommt eine Haftung des Vermieters für die entstandenen Gesundheitsschäden ernsthaft in Betracht.