Prozesskostentragung des Bauträgereigentümers bei Beweisverfahren

Geschrieben von Elke am 15.08.2013

Alle Wohnungseigentümer haben die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstehenden Verfahrenskosten anteilig zu tragen. Gleiches gilt auch in einem Beweisverfahren für den Bauträgereigentümer.