Räumungsvollstreckung bei Durchbruch zum Nachbargebäude

Geschrieben von Elke am 15.08.2013

Für den Gerichtsvollzieher muss zumindest mit Hilfe allgemein zugänglicher Mittel festzustellen sein, welche Räume dem Objekt, auf die sich die Vollstreckung bezieht, zugeordnet wurden. Soweit muss ein Vollstreckungstitel bestimmt sein.