Rechtzeitige Zahlung des Mieters im Überweisungsverkehr
Eine Zahlungveranlassung der Wohnraummiete im Überweisungsverkehr ist bis zum dritten Werktag eines Monats ausreichend. Hierbei kommt es nicht auf den Geldeingang beim Vermieter an.
Eine Zahlungveranlassung der Wohnraummiete im Überweisungsverkehr ist bis zum dritten Werktag eines Monats ausreichend. Hierbei kommt es nicht auf den Geldeingang beim Vermieter an.