Rechtzeitige Zahlung des Mieters im Überweisungsverkehr

Geschrieben von Elke am 15.08.2017

Eine Zahlungveranlassung der Wohnraummiete im Überweisungsverkehr ist bis zum dritten Werktag eines Monats ausreichend. Hierbei kommt es nicht auf den Geldeingang beim Vermieter an.