Streitwert bei Forderungsbeschluss der Wohnungseigentümer
Eine Forderung des Sondereigentümers gegen die Wohnungseigentümerschaft bestimmt sich nach dem vollen Wert, also dem Streitwert bei der Anfechtung von Beschlüssen.
Eine Forderung des Sondereigentümers gegen die Wohnungseigentümerschaft bestimmt sich nach dem vollen Wert, also dem Streitwert bei der Anfechtung von Beschlüssen.