Streitwert bei Forderungsbeschluss der Wohnungseigentümer

Geschrieben von Elke am 19.12.2013

Eine Forderung des Sondereigentümers gegen die Wohnungseigentümerschaft bestimmt sich nach dem vollen Wert, also dem Streitwert bei der Anfechtung von Beschlüssen.