Teilveräußerung des Grundstücks nicht beschlusszugänglich
Mangels entsprechender Kompetenz können Teile eines Grundstücks einer Wohnungseigentümergemeinschaft, welche veräußert werden sollen, nicht durch Beschlussfassung herbeigeführt werden.
Mangels entsprechender Kompetenz können Teile eines Grundstücks einer Wohnungseigentümergemeinschaft, welche veräußert werden sollen, nicht durch Beschlussfassung herbeigeführt werden.