Veräußerungszustimmung durch Verwaltungsbeirat
Nur durch Bestellung einer öffentliche Urkunde, kann der Verwalter einer Veräußerung zustimmen. Dies gilt dann, wenn die Zustimmung der Verwaltungsbeiratsmitglieder erforderlich ist.
Nur durch Bestellung einer öffentliche Urkunde, kann der Verwalter einer Veräußerung zustimmen. Dies gilt dann, wenn die Zustimmung der Verwaltungsbeiratsmitglieder erforderlich ist.