"Wohnbedarf" nach Vermieters Ermessen

Geschrieben von Elke am 13.07.2015

Spricht der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aus, so muss er den gekündigten Wohnraum für sich oder eine bevorzugte Person (Beispiel: Familienangehörige) geltend machen. Das Gericht kann die Angemessenheit der Eigenbedarfskündigung nur eingeschränkt prüfen.