Wohnflächendifferenz: Mieters mangelnde Vermessungspflicht

Geschrieben von Elke am 23.10.2014

Ohne konkreten Anlass ist der Mieter nicht verpflichtet, die Wohnungsgröße zu überprüfen, obwohl sich vielfach herausstellt, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt.