Wohnflächendifferenz: Mieters mangelnde Vermessungspflicht
Ohne konkreten Anlass ist der Mieter nicht verpflichtet, die Wohnungsgröße zu überprüfen, obwohl sich vielfach herausstellt, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt.