Abweichen von Schwacke-Liste durch LG Landshut
Es besteht nur ein Anspruch auf einen Normaltarif für Selbstzahler, wie ihn auch zu einem späteren Zeitpunkt sachverständig erhobene Preise wiedergeben, wenn sich der Geschädigte -auch bei Anmietung am Unfalltag- nicht nach den Mietwagenpreisen erkundigt.