Abweichen von Schwacke-Liste durch LG Landshut

Geschrieben von Elke am 16.01.2014

Es besteht nur ein Anspruch auf einen Normaltarif für Selbstzahler, wie ihn auch zu einem späteren Zeitpunkt sachverständig erhobene Preise wiedergeben, wenn sich der Geschädigte -auch bei Anmietung am Unfalltag- nicht nach den Mietwagenpreisen erkundigt.