Alleinhaftung eines betrunkenen Fußgängers

Geschrieben von Elke am 09.09.2015

Die Betriebsgefahr des Pkw-Fahrers tritt vollständig hinter dem schuldhaften Verkehrsverstoß des Fußgängers, nach § 25 III StVO), zurück, wenn ein Unfall mit dem Fußgänger auch bei direkter Reaktion nicht verhindert werden kann.