Aufklärungspflicht über Sachverständigenkosten

Geschrieben von Elke am 15.08.2017

Geschädigte müssen, bei überdurchschnittlichen Honorarsätzen des Sachverständigen, über das Risiko aufgeklärt werden, dass das Honorar nicht in voller Höhe durch die gegnerische Versicherung erstattet werden könnte.