Beweis eines Sachmangels und Darlegung eines Rücktrittsgrundes
Für den Rücktritt von einem Gebrauchtwagenkauf reicht es aus, wenn als Grund vom Käufer Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nicht vertragsgemäße Beschaffenheit ergibt.
Für den Rücktritt von einem Gebrauchtwagenkauf reicht es aus, wenn als Grund vom Käufer Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nicht vertragsgemäße Beschaffenheit ergibt.