Beweis eines Sachmangels und Darlegung eines Rücktrittsgrundes

Geschrieben von Elke am 01.06.2015

Für den Rücktritt von einem Gebrauchtwagenkauf reicht es aus, wenn als Grund vom Käufer Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nicht vertragsgemäße Beschaffenheit ergibt.