Darlegung der Reparatur von Vorschäden an einem Unfallfahrzeug

Geschrieben von Elke am 13.07.2015

Hat ein Unfallfahrzeug massive, den Schaden überlagernde Vorschäden, so muss der Anspruchsteller den Umfang der Vorschäden, sowie durchgeführte Reparaturmaßnahmen im Einzelnen vortragen.