Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter Unfallmanipulation
Wenn Zweifel daran bestehen, dass sich der Unfall in allen Details so ereignet hat, wie der Kläger es behauptet, daran aber Zweifel bestehen, ist der Nachweis des "äußeren Tatbestandes" eines Verkehrsunfalls nicht schon dann erschüttert. Gegebenenfalls beachtlich sind entsprechende Widersprüche und im Rahmen zur Frage der Beweiswürdigung der Unfallmanipulation.