Geltung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall auf der Autobahn
Ohne weiteres kommt bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden nicht zum Tragen. Ob ein vorheriger Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattfand, wird in Frage gestellt.