Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen am Feiertag

Geschrieben von Elke am 16.01.2014

Das Zusatzzeichen wie z.B. "Mo.-Fr., 6:00 - 18:00 Uhr", gilt auch dann, wenn der betreffende Wochentag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.