Kein Kostenersatz bei (nur) Verdacht einer Körperverletzung
Eine tatsächliche Verletzung steht einem bloßen Verletzungsverdacht nicht gleich. Auf Grund einer Verdachtsdiagnose sind Kosten nur dann zu ersetzen, wenn die angenommene Körper- oder Gesundheitsverletzung sich tatsächlich verifiziert.