Kein Kostenersatz bei (nur) Verdacht einer Körperverletzung

Geschrieben von Elke am 16.01.2014

Eine tatsächliche Verletzung steht einem bloßen Verletzungsverdacht nicht gleich. Auf Grund einer Verdachtsdiagnose sind Kosten nur dann zu ersetzen, wenn die angenommene Körper- oder Gesundheitsverletzung sich tatsächlich verifiziert.