Konsequenzen einer Alkoholfahrt
Ab 0,93 Promille ist ein Unfall grob fahrlässig herbeigeführt. Die Versicherung darf in einem solchen Fall die Leistung um 75 % kürzen sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ab 0,93 Promille ist ein Unfall grob fahrlässig herbeigeführt. Die Versicherung darf in einem solchen Fall die Leistung um 75 % kürzen sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.