Unabwendbare Beschädigung durch hochgeschleuderten Stein
Die Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls im Zusammenhang mit einem hochgeschleuderten Stein hängt von Größe, Erkennbarkeit und Fahrbahn ab.
Die Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls im Zusammenhang mit einem hochgeschleuderten Stein hängt von Größe, Erkennbarkeit und Fahrbahn ab.