Verkürzung der Verjährungsfrist in AGB beim Gebrauchtwagenkauf
Die in den "Empfehlungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zentralverbands des Kraftfahrzeuggewerbes" (Stand 3/2008) aufgeführten Regelungen zur Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr sind nicht wirksam, da sie das Transparenzgebot verletzen.