Verdienstausfallschaden und Erwerbsobliegenheit des Geschädigten
Nach einem Verkehrsunfall ist der Unfallgeschädigte verpflichtet, seine verbliebene Arbeitskraft bestmöglichst einzusetzen. Verstößt der Geschädigte gegen diese Verpflichtung, kann es dazu kommen, dass er keinen Anspruch mehr auf Ersatz des Verdienstausfalls hat.