Verkehrsunfall in einer Tiefgarage
Anders als bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen gelten auf dem Privatgelände einer Tiefgarage mit Stellplätzen grundsätzlich nicht die Vorschriften der StVO.
Anders als bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen gelten auf dem Privatgelände einer Tiefgarage mit Stellplätzen grundsätzlich nicht die Vorschriften der StVO.