Verwertung von Dashcam-Aufnahmen
Eine in einem Pkw installierte Dashcam und deren Aufzeichnungen können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Unfallhergang verwertet werden.
Eine in einem Pkw installierte Dashcam und deren Aufzeichnungen können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Unfallhergang verwertet werden.