Vertragsrecht
Das Vertragsrecht umfasst in erster Linie die Verträge zwischen Privatleuten. Beispielhaft seien hier genannt Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge und Reiseverträge.
Die Auseinandersetzungen befassen sich mit der mangelhaften Vertragserfüllung durch einen der Vertragspartner, dies kann z.B. beim Kaufvertrag die Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises sein oder z.B. beim Reisevertrag Mängel der Urlaubsreise.
Die Aufgabe des Anwaltes ist es, die Ansprüche des Vertragspartners, der eine nicht korrekte Erfüllung des Vertrages moniert, geltend zu machen oder eine ungerechtfertigte Monierung zurück zu weisen. Hierbei ist es sinnvoll, nicht einfach die Ansicht des Mandanten zu übernehmen, sondern zu überprüfen, ob diese Ansicht zutreffen ist, denn nur so kann der Mandant vor eventuellen Schäden in Form von unnötigen Gerichtskosten oder Schadensersatzansprüchen bewahrt werden.
Die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen sind bei den einzelnen Vertragsarten unterschiedlich, so dass an dieser Stelle keine Ausführungen erfolgen können. Es ist in jedem fall sinnvoll, bei Auseinandersetzungen frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen, damit eventuelle Fristen nicht versäumt werden.