Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht
Der Bereich Verkehrsrecht umfass die Abwicklung von Verkehrsunfällen, d.h. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld. Dieser Bereich beinhaltet aber auch das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht, d.h. die Verteidigung in Bußgeldsachen und Strafverfahren.
Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, d.h. Ansprüche, die der Unfallgegner stellt, sind Sache der eigenen Autohaftpflichtversicherung, die eigenständig entscheidet, obe ein Schaden ausgeglichen wird oder nicht.
Seit der Änderung des Rechtsberatungsgesetzes können auch Kfz-Werkstätten Unfallsachen abwickeln. Dies führt jedoch immer wieder zu Ärger und Problemen, da deren Unterstützung meißt endet, wenn es zu Problemen kommt. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass dann doch ein Anwalt eingeschaltet werden muss, der dann die in der Regel nicht mehr sehr hohen Restforderungen einfordern soll. Da sich die Gebühren des Anwaltes im Zivilrecht nach dem Wert der Forderung richten, kann er dann kaum noch kostendeckend arbeiten.
Bei einem unverschuldeten Unfall kann ein Anwalt in der Regel ohne Risiko eingeschaltet werden, da die Kosten dann von der gegnerischen Haftpflicht übernommen werden.
In Bußgeld- und Strafsachen müssen die Kosten in der Regel von dem Betroffenen getragen werden, so dass es sinnvoll ist, hierfür eine Versicherung abzuschließen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese nicht eintritt, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde.