Arbeitsrecht
Der Bereich Arbeitsrecht umfasst auf Seiten des Arbeitnehmers in erster Linie die Durchführung von Kündigungsschutzklagen, d.h. das Vorgehen gegen eine Kündigung des Arbeitgebers. Auch die Beratung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Anordnungen des Arbeitgebers, bis hin zu Überprüfungen von Aufhebungsvertragsangeboten oder Abfindungen gehören zum Arbeitsrecht.
Auf Seiten des Arbeitgebers umfasst das Arbeitsrecht insbesondere die Frage der Kündigungsmöglichkeit, die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und allgemein die Prüfung der Rechtmäßigkeit von beabsichtigten arbeitsrechtlichen Anordnungen.
Zu beachten ist, dass im Arbeitsrecht eine von den übrigen Rechtsgebieten abweichende Kostenregelung besteht. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, egal ob sie das Verfahren gewinnt oder verliert. Es empfiehlt sich daher für einen Arbeitnehmer eine entsprechende Rechtsschutzversicherung ab zu schließen.