Familienrecht
Das Familienrecht beinhaltet in erster Linie die Vertretung in Scheidungssachen, angefangen von der Beratung über die Scheidungsvoraussetzungen, über den Scheidungsantrag bis zur Vertretung im Scheidungsverfahren, dann das Unterhaltsrecht, d.h. die Beratung und Vertretung in Bezug auf Kindes- und Ehegattenunterhalt, sowie das Sorgerecht. Das Sorgerecht umfasst das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht und die Vermögenssorge. Auch hier umfasst unsere Tätigkeit die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die gerichtliche Vertretung.
Mandanten, die kein oder wenig Einkommen haben, können in diesem Bereich Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist zum einen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse schlecht sind, zum anderen, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist ( Beratungshilfe ) oder dass der Prozess Aussichten auf Erfolg hat ( Verfahrenskostenhilfe ).
Bei der Beratungshilfe ist es sinnvoll, wenn man sich einen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht holt, bevor man zu einem Anwalt geht, um eventuelle Kostenprobleme zu vermeiden.