Mietrecht
Das Mietrecht umfasst die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters. Die Hauptstreitpunkte in diesem Bereich sind die Nebenkostenabrechnungen und Mietmängel. Daneben aber auch Fragen der Rechtmäßigkeit von Kündigungen.
Unsere Tätigkeit in diesem Zusammenhang erstreckt sich auf die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen und Kündigungen, gegebenenfalls auch auf den Auspruch einer Kündigung, die Geltendmachung von Mietmängeln, bzw. deren Abwehr. Außerdem vertreten wir die jeweiligen Parteien im gerichtlichen Verfahren.
Die Kosten werden in der Regel von einer Mietrechtsschutzversicherungen übernommen, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Ansonsten kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.